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   BSG, 29.03.1990 - 4 RLw 4/89   

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BSG, 29.03.1990 - 4 RLw 4/89 (https://dejure.org/1990,2718)
BSG, Entscheidung vom 29.03.1990 - 4 RLw 4/89 (https://dejure.org/1990,2718)
BSG, Entscheidung vom 29. März 1990 - 4 RLw 4/89 (https://dejure.org/1990,2718)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beiträge - Landwirt - Weiterversicherung - Erstattung

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • Drs-Bund, 05.11.1970 - BT-Drs VI/1384
    Auszug aus BSG, 29.03.1990 - 4 RLw 4/89
    Ziel der damaligen Neuregelung war es, durch sozialrechtliche Maßnahmen die Strukturverbesserung in der Landwirtschaft zu unterstützen (vgl. Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung, zu BT-Drucks. VI/1384, Allgemeines, S 2).

    Um den Doppelbezug von Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der Altershilfe, zu deren Beiträgen und Leistungen der Bund unmittelbar oder mittelbar jeweils Zuschüsse geleistet hatte, zu vermeiden, bestimmte § 48 Abs. 1 GAL i.d.F. des 1. ASEG, daß derjenige Versicherte, der einen Zuschuß gemäß § 47 GAL in Anspruch nimmt, aus der landwirtschaftlichen Alterskasse ausscheidet (vgl Bericht, aaO, BT-Drucks. VI/1384, S 3, zu Nr. 8).

  • BSG, 24.11.1978 - 11 RLw 6/77

    Beitragspflicht - Erklärung über Fortsetzung der Beitragsentrichtung - Spätere

    Auszug aus BSG, 29.03.1990 - 4 RLw 4/89
    Die aufgrund der Erklärung, die unwiderruflich ist (BSG SozR 5850 § 27 Nr. 2; aaO. Nr. 6; vgl. aber auch die Übergangsregelung in § 6 d des Art. 2 des Gesetzes zur Neuregelung der Altershilfe für Landwirte i.d.F. des 3. ASEG - Art. 2 Nr. 2 aaO., wonach gemäß G 27 GAL Beitragspflichtige aufgrund einer bis 31. Dezember 1986 abzugebenden Erklärung aus der landwirtschaftlichen Altersklasse ausscheiden konnten), bestehende Versicherungspflicht auf Antrag ist weitergehend als die Versicherungspflicht auf Antrag in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 1227 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 der Reichsversicherungsordnung - RVO ; 2 Abs. 1 Nr. 11 des Angestelltenversicherungsgesetzes - AVG ); sie kann begründet werden, obwohl eine selbständige Tätigkeit nicht mehr ausgeübt wird.
  • BSG, 19.10.2000 - B 10 LW 14/99 R

    Befreiung von Versicherungspflicht - Alterssicherung der Landwirte -

    Bei den danach begründeten Beiträgen handelt es sich in beiden Fällen um Pflichtbeiträge (vgl BSG, Urteil vom 29. März 1990, SozR 3-5850 § 48 Nr. 1 S 1, 5).

    Aufgrund der Unwiderruflichkeit der Weiterversicherungserklärung konnte die Versicherungspflicht während der Geltungsdauer des GAL vor Vollendung des 60. Lebensjahres bzw bis zum Beginn bestimmter Sozialleistungen wie dem Altersgeld (§ 27 Abs. 1 Satz 5 GAL) nicht beendet werden (vgl BSG, Urteil vom 29. März 1990, SozR 3-5850 § 48 Nr. 1 S 5 f; BVerfG, Beschluß des Dreier-Ausschusses vom 3. September 1982, SozR 5850 § 27 GAL Nr. 5).

  • BSG, 19.10.2000 - B 10 LW 1/99 R

    Befreiung von Versicherungspflicht - Alterssicherung der Landwirte -

    Bei den danach begründeten Beiträgen handelt es sich in beiden Fällen um Pflichtbeiträge (vgl BSG, Urteil vom 29. März 1990, SozR 3-5850 § 48 Nr. 1 S 1, 5).

    Aufgrund der Unwiderruflichkeit der Weiterversicherungserklärung konnte die Versicherungspflicht während der Geltungsdauer des GAL vor Vollendung des 60. Lebensjahres oder vor Beginn bestimmter Sozialleistungen wie dem Altersgeld (§ 27 Abs. 1 Satz 5 GAL) nicht beendet werden (vgl BSG, Urteil vom 29. März 1990, SozR 3-5850 § 48 Nr. 1 S 5 f; BVerfG, Beschluß des Dreier-Ausschusses vom 3. September 1982, SozR 5850 § 27 GAL Nr. 5).

  • BSG, 17.08.2000 - B 10 LW 12/99 R

    Altersrente - Gewährung - Wartezeit - Landwirtschaft - Ehegatte -

    Nach diesem Vorläufergesetz konnten landwirtschaftliche Unternehmer auch diejenigen Personen sein, die aufgrund der Erklärung gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 GAL beitragspflichtig waren (vgl hierzu eingehend BSG vom 29. März 1990, SozR 3-5850 § 48 Nr. 1; insoweit unzutreffend das Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 18. März 1998 - L 8 LW 9/97 - S 8 des Abdrucks, wonach es sich bei weiterentrichteten Beiträgen um solche zu einer freiwilligen Versicherung gehandelt habe).
  • BSG, 31.03.1992 - 4 RLw 9/91

    Beitragspflicht nach § 27 GAL für einen nach Kanada ausgewanderten ehemaligen

    Die Hauptpflicht des Versicherten hieraus besteht kraft Gesetzes darin, daß der ehemalige landwirtschaftliche Unternehmer (wieder) Pflichtbeiträge in gesetzlich bestimmter Höhe entrichten muß (zur Rechtsnatur von § 27 GAL zuletzt der erkennende Senat in: SozR 3-5850 § 48 Nr. 1 S 5f mwN).
  • BSG, 19.10.2000 - B 10 LW 20/99 R

    Befreiung von Versicherungspflicht - Ehemaliger Landwirt - Landwirtschaftliches

    Damit wurde nur die Unwiderruflichkeit (vgl dazu: BSG vom 29. März 1990, SozR 3-5850 § 48 Nr. 1 S 5 f mwN) der einmal abgegebenen Erklärung fortgeführt.
  • BSG, 17.08.2000 - B 10 LW 3/99 R

    Beitragsfreie Anrechnung von Ehezeiten in der Alterssicherung der Landwirte,

    Nach diesem Vorläufergesetz konnten landwirtschaftliche Unternehmer auch diejenigen Personen sein, die aufgrund der Erklärung gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 GAL beitragspflichtig waren (vgl hierzu eingehend BSG vom 29. März 1990, SozR 3-5850 § 48 Nr. 1; insoweit unzutreffend das Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 18. März 1998 - L 8 LW 9/97 - S 8 des Abdrucks, wonach es sich bei weiterentrichteten Beiträgen um solche zu einer freiwilligen Versicherung gehandelt habe).
  • BSG, 28.06.1990 - 4 RLw 7/89

    Sozialkostenentlastungsbeträge, Aufrechnung gegen Beitragserstattungsanspruch

    Um den Doppelbezug von Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung einerseits und der Altershilfe, zu deren Beiträgen und Leistungen der Bund unmittelbar oder mittelbar jeweils Zuschüsse geleistet hatte, andererseits zu vermeiden, bestimmte § 48 Abs. 1 GAL i.d.F. des 1. ASEG, daß derjenige Versicherte, der einen Zuschuß gemäß § 47 GAL in Anspruch nimmt, aus der landwirtschaftlichen Alterskasse ausscheidet (vgl. hierzu unter Bezug auf die Gesetzesmaterialien Urteil des erkennenden Senats vom 29. März 1990 - 4 RLw 4/89 - S. 8, 9; ebenso Urteil vom 25. April 1990 -4 RLw 5/89 - S. 10, 11).
  • SG Duisburg, 23.05.2018 - S 20 LW 2/16
    Um den Doppelbezug von Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der Altershilfe, zu deren Beiträgen und Leistungen der Bund unmittelbar oder mittelbar jeweils Zuschüsse geleistet hatte, zu vermeiden, bestimmte § 48 Abs. 1 GAL idF des 1. ASEG, dass derjenige Versicherte, der einen Zuschuß gemäß § 47 GAL in Anspruch nimmt, aus der landwirtschaftlichen Alterskasse ausscheidet (vgl Bericht, aaO, BT-Drucks VI/1384, S 3, zu Nr. 8 - BSG, Urteil vom 29. März 1990 - 4 RLw 4/89 -, SozR 3-5850 § 48 Nr. 1, Rn. 22).
  • BSG, 17.08.2000 - B 10 LW 5/99 R

    Berücksichtigung von sog. zugesplitteten Zeiten in der Alterssicherung der

    Nach diesem Vorläufergesetz konnten landwirtschaftliche Unternehmer auch diejenigen Personen sein, die aufgrund der Erklärung gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 GAL beitragspflichtig waren (vgl hierzu eingehend BSG vom 29. März 1990, SozR 3-5850 § 48 Nr. 1; insoweit unzutreffend das Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 18. März 1998 - L 8 LW 9/97 - S 8 des Abdrucks, wonach es sich bei weiterentrichteten Beiträgen um solche zu einer freiwilligen Versicherung gehandelt habe).
  • BSG, 21.07.1992 - 4 RLw 4/91

    Ehemalige landwirtschaftliche Unternehmer - Weiterentrichtung von Beiträgen -

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 31. März 1992 - 4 RLw 9/91, zur Veröffentlichung vorgesehen; SozR 3-5850 § 48 Nr. 1 S 5 f; SozR 3-5850 § 27a Nr. 1 S 4; mwN) ist "die Berechtigung zur Weiterentrichtung von Beiträgen nach § 27" ein Gestaltungsrecht des ehemaligen landwirtschaftlichen Unternehmers, bei dessen Ausübung er eine Pflichtversicherung auf Antrag begründet.
  • BSG, 20.04.1993 - 4 RLw 7/91

    Erstattung von Beiträgen zur Landwirtschaftlichen Alterskasse - Rechtmäßig oder

  • BSG, 17.11.1992 - 4 RLw 13/91
  • BSG, 25.04.1990 - 4 RLw 5/89
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